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   AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99   

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https://dejure.org/2000,17005
AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99 (https://dejure.org/2000,17005)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 27.03.2000 - 10 C 317/99 (https://dejure.org/2000,17005)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 27. März 2000 - 10 C 317/99 (https://dejure.org/2000,17005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    GG Art 1, 2; BGB § 823
    Schmerzensgeld wegen Internet-Veröffentlichung

  • stroemer.de

    Schmerzensgeld wegen Internetveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Veröffentlichung von Daten eines Sexualstraftäters im Internet

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 772
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99
    Voraussetzung ist dabei stets, dass die Persönlichkeitsverletzung eine so schwerwiegende Beeinträchtigung darstellt, dass eine Genugtuung und Prävention nicht auf anderem Wege, wie durch einen Unterlassungs- oder Widerrufsanspruch, erreicht werden kann, so dass das unabweisbare Bedürfnis besteht, dem Betroffenen einen Ausgleich für die ideelle Beeinträchtigung zu gewähren (BGH NJW 1971, 698).

    Die Schwere des Eingriffs beurteilt sich auch nach dem Grad der Verbreitung und dem Beweggrund des Verletzers (BGH NJW 1971, 698, 700; NJW 1985, 1617, 1619).

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99
    Geringfügige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht lösen hingegen keinen materiellen Entschädigungsanspruch aus (BGH NJW 1985, 1617).

    Die Schwere des Eingriffs beurteilt sich auch nach dem Grad der Verbreitung und dem Beweggrund des Verletzers (BGH NJW 1971, 698, 700; NJW 1985, 1617, 1619).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99
    Hieraus ergeben sich dann auch Einschränkungen seines ausschließlichen Bestimmungsrechts über seinen Privatbereich (BVerfG NJW 1973, 1226, 1228).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99
    Soweit der Beklagte wahre Tatsachen verbreitet hat, war ihm dies gestattet, denn wahre Tatsachen dürfen, auch wenn sie ehrenrührig sind, verbreitet werden, es sei denn, die Aussage berührt die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre und ist nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99
    Die Grenze der Meinungsfreiheit stellt daher die Schmähkritik dar, wenn also nicht mehr die geistige Auseinandersetzung, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 1991, 95).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann sich ein Geldleistungsanspruch wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus dem aus Art. 1und 2 GG folgenden Schutzauftrag ergeben; nicht hingegen handelt es sich um einen Schmerzensgeldanspruch nach § 847 BGB (BGH NJW 1996, 984 f.).
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